Appelle, Empfehlungen

Mit seinen Appellen, Empfehlungen und Resolutionen hat das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz die Denkmalpolitik in Deutschland entscheidend beeinflusst. Die wichtigsten Verlautbarungen, auf die auch der deutsche Bericht im europäischen Netzwerk HEREIN Bezug nimmt, sind hier abrufbar.

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25.11.2009

Appell des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz an Bund, Länder und Gemeinden: Kulturelles Erbe in seiner Gesamtheit und Vielfalt erhalten

Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz hat auf seiner Jahrestagung am 23. November 2009 in Schwäbisch Hall einen Appell zum Erhalt des kulturellen Erbes in seiner Gesamtheit und Vielfalt verabschiedet:

Schwäbisch Hall, 23. November 2009

Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz appelliert an Bund, Länder und Gemeinden und fordert sie auf, den Denkmalschutz im Bundesrecht wirkungsvoll zu verankern, die bestehenden Denkmalschutzgesetze auf Länderebene konsequent umzusetzen und die Fach- und Vollzugsbehörden bei der Ausführung der Gesetze so zu stärken, dass die Gesamtheit und Vielfalt des kulturellen Erbes in seiner Bedeutung erhalten bleibt.

Denn: Denkmal- und Kulturgüterschutz in der Bundesrepublik Deutschland ist eine Staatsaufgabe von besonderem Rang. Die Forderung des Komitees, Kultur als Staatsziel zu verankern, wird deshalb bekräftigt.

Bund, Länder und Gemeinden leisten bei der Förderung hochrangiger und über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannter Kulturdenkmäler Hervorragendes. Diese Denkmäler sind Wahrzeichen und gleichsam Werbeträger für unser Land. Solche außerordentlichen Leistungen dürfen jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass für den Erhalt der Denkmäler mehr denn je in Deutschland wirkungsvoller Schutz und Pflege erforderlich sind.

Außerdem darf die finanzielle Unterstützung denkmalpflegerischer Maßnahmen bei Welterbestätten oder anderen ausgezeichneten Denkmälern nicht dazu führen, dass der Erhalt und die Förderung von Denkmälern in der Fläche schwieriger werden.

Mit der Ratifizierung des Welterbeabkommens hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, den Gesamtbestand des Kultur- und Naturerbes auf ihrem Gebiet zu erhalten.

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