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Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission

Kultusministerien / Ständige Konferenz der
Kultusminister der Länder

In Deutschland sind Unterschutzstellung und Pflege von Denkmälern Angelegenheit der Länder. Mögliche Anträge zur Aufnahme in die Welterbeliste werden zunächst von der vorgesehenen Welterbestätte in Zusammenarbeit mit dem für Denkmalangelegenheiten zuständigen Ressort des entsprechenden Bundeslandes bearbeitet.

Die Kultusministerkonferenz führt die aus den Ländern kommenden Vorschläge zu einer einheitlichen deutschen Vorschlagsliste (Tentativliste) zusammen. Die Tentativliste dient nach Verabschiedung durch die Kultusministerkonferenz als Grundlage für die künftigen Nominierungen Deutschlands für die UNESCO-Welterbeliste.


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