Archiv Im Fokus: Nachkriegsmoderne
Denkmalpflegerischer und städtebaulicher Umgang mit Bauten der Nachkriegsmoderne
Veröffentlichung: 03.03.2017, letzte Bearbeitung: 14.07.2021
Lesezeit: 3 Minuten
Im Rahmen ihrer 35. Sitzung am 24./25.5. 2016 in Essen und Gelsenkirchen behandelte die AG Denkmalpflege, Stadtentwicklung, Umwelt als Fokusthema den denkmalpflegerischen Umgang mit der Nachkriegsmoderne. Als externer Experte wurde Prof. Georg Skalecki, Landeskonservator aus Bremen, eingeladen.
Zur Vorbereitung auf das Fokusgespräch diente eine beispielhafte Begehung von in der Sanierung befindlichen bzw. bereits sanierten Bauten dieser Epoche in Essen. Beim ehemaligen Rheinstahlhaus kann der Kern erhalten werden. Die Fassade ist aufgrund gravierender Bauschäden nicht mehr zu halten. Die Fassade wird bau- aber nicht materialgleich erneuert und entspricht zukünftig weitestgehend dem historischen Abbild. Ein anderes Gebäude am Kennedyplatz wurde zu einer Zeit instandgesetzt als es noch keine Erfahrungswerte im denkmalpflegerischen Umgang mit dieser Epoche gab. Hier wurde der Kern und Teile der Fassade mit der Einschränkung erhalten, dass das Erscheinungsbild sich stark verändert hat. Bei einem weiteren Beispiel wurde das Gebäude im Äußeren und Inneren vorbildlich instandgesetzt. Selbst die Ausstattung wurde vorbildlich restauriert. Dieser glückliche Umstand ist einem Einzeleigentümer zu verdanken, der sehr liebevoll das Gebäude des ehemaligen Café Overbeck kaufte und in ein Juweliergeschäft in den unteren Geschossen, Büros in den mittleren Geschossen und einer Wohnung im Dachgeschoss umwandelte. Hier stellte sich weniger die Frage des denkmalpflegerischen Wertes als vielmehr die Frage des Umgangs mit Erinnerungsorten.
Die Objekte stehen stellvertretend für mitunter kontroverse Fragen: Reichen die Denkmalkriterien und -instrumente für Bauten der Nachkriegsmoderne aus, wenn das Material seine Lebensendzeit erreicht hat? Ab wann ist ein Gebäude aus der Denkmalliste zu streichen und benötigen wir für Bauten dieser Epoche eine neue Anleitung zum Sehen, wenn es um die Vermittlung des Denkmalwertes geht.
Ergebnisse und Thesen der Diskussion
- Das denkmalpflegerische Instrumentarium zur Bewertung reicht aus und baut auf der Debatte um das Heidelberger Schloss auf. Die Grundsätze gelten nach wie vor für alle Epochen und Grundsätze.
- Prämissen für den denkmalpflegerischen Umgang sind zum einen die gesetzlichen Bedeutungskriterien und die Kategorisierung in lokale, regionale, nationale und UNESCO Bedeutung.
- Wie für alle Denkmale sämtlicher Epochen und Baugattungen gilt zunächst der Grundsatz Substanzerhalt durch Reparatur. Substanzaustausch erfolgt nach Möglichkeit material- und baugleich und sollte aufbauen auf historischen Rezepturen und dem Dombauhüttenprinzip folgen.
- Diese Grundprinzipien sind eine Gratwanderung und Einzelfallbetrachtung bei Bauten der Nachkriegsmoderne, weil hier weniger die handwerkliche als die serielle Arbeit und Materialität eine Rolle spielt.
- Haben Bauteile, insbesondere Fassaden ihr Lebensende erreicht, gilt es, nach den Vorgaben neue zu entwickeln. Bei der Beurteilung des zukünftigen Denkmalwertes sollte nicht nur das städtebauliche Erscheinungsbild, sondern auch die historische Botschaft – der authentische Ort - und die konzeptionelle Idee berücksichtigt werden.
- Die Bestätigung des Denkmalwerts nach Sanierung fällt bei einer Fassadensanierung weitaus schwieriger aus, insbesondere wenn sie konstituierender Bestandteil des Denkmals ist, als bei grundlegenden Veränderungen bis hin zu Entkernungen im Inneren.
- Die Praxisbeispiele aus Essen und Stuttgart belegen, dass es noch keine einheitliche Strategie gibt, sondern dass der Umgang vielfältige Lösungen hervorbringt und einzelfallabhängig ist.
DNK-AG Denkmalpflege, Stadtentwicklung, Umwelt
Ergebnis der 35. Sitzung der Arbeitsgruppe am 24./25.05.2016