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Aktuelles

Leitfäden der Bundesländer zu Solaranlagen am Baudenkmal

Scheune mit Solarpaneelen auf dem Dach

Veröffentlichung: 26.02.2024, letzte Bearbeitung: 26.02.2024

Lesezeit: 1 Minute

Mit der Einführung des § 2 EEG wurde der Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, zu denen auch Solaranlagen zählen, ein überragendes öffentliches Interesse zuerkannt.

Erneuerbare Energien sind gemäß § 2 Satz 2 EEG zudem als ein vorrangiger Belang in die im Rahmen der Erteilung der denkmalrechtlichen Genehmigung jeweils vorzunehmende Schutzgüterabwägung einzubeziehen. Sie genießen hierbei jedoch keinen unbedingten Vorrang gegenüber dem Denkmalschutz, da dieser ebenfalls einen gewichtigen öffentlichen Belang darstellt – und zudem in einigen Bundesländern Verfassungsrang hat.

Um Mitarbeitenden der Denkmalbehörden eine Orientierungshilfe bei der Abwägung an die Hand zu geben und Denkmaleigentümerinnen und -eigentümern eine Hilfestellung bei der Antragstellung zu bieten, haben inzwischen viele Bundesländer Leitfäden veröffentlicht.

Diese legen die Abwägungskriterien dar und erläutern oft auch bebildert, unter welchen Voraussetzungen und wie Solaranlagen an denkmalgeschützten Gebäuden installiert werden können.

Die bereits erschienenen Leitfäden bzw. Vollzugshinweise der einzelnen Bundesländer sind nachfolgend zur Übersicht verlinkt:

Baden-Württemberg

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Sachsen

Thüringen