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Aktuelles

Leitfäden der Bundesländer zu Solaranlagen am Baudenkmal

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Veröffentlichung: 26.02.2024, letzte Bearbeitung: 26.02.2024

Lesezeit: 1 Minute

Mit der Einfüh­rung des § 2 EEG wurde der Errich­tung von Anlagen zur Erzeu­gung von Strom aus erneu­er­baren Ener­gien, zu denen auch Solar­an­lagen zählen, ein über­ra­gendes öffent­li­ches Inter­esse zuerkannt.

Erneu­er­bare Ener­gien sind gemäß § 2 Satz 2 EEG zudem als ein vorran­giger Belang in die im Rahmen der Ertei­lung der denk­mal­recht­li­chen Geneh­mi­gung jeweils vorzu­neh­mende Schutz­gü­ter­ab­wä­gung einzu­be­ziehen. Sie genießen hierbei jedoch keinen unbe­dingten Vorrang gegen­über dem Denk­mal­schutz, da dieser eben­falls einen gewich­tigen öffent­li­chen Belang darstellt – und zudem in einigen Bundes­län­dern Verfas­sungs­rang hat.

Um Mitar­bei­tenden der Denk­mal­be­hörden eine Orien­tie­rungs­hilfe bei der Abwä­gung an die Hand zu geben und Denk­mal­ei­gen­tü­me­rinnen und ‑eigen­tü­mern eine Hilfe­stel­lung bei der Antrag­stel­lung zu bieten, haben inzwi­schen viele Bundes­länder Leit­fäden veröffentlicht.

Diese legen die Abwä­gungs­kri­te­rien dar und erläu­tern oft auch bebil­dert, unter welchen Voraus­set­zungen und wie Solar­an­lagen an denk­mal­ge­schützten Gebäuden instal­liert werden können.

Die bereits erschie­nenen Leit­fäden bzw. Voll­zugs­hin­weise der einzelnen Bundes­länder sind nach­fol­gend zur Über­sicht verlinkt:

Baden-Würt­tem­berg

Berlin

Bran­den­burg

Bremen

Hamburg

Hessen

Meck­len­burg-Vorpom­mern

Sachsen

Thüringen