Kulturerbe in Bewegung
Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz ist auf allen Ebenen der Gesellschaft aktiv, um ein großes Projekt zu fördern: die Bewahrung und Vermittlung des baulichen, künstlerischen, industriellen, gartenhistorischen und archäologischen Kulturerbes für die nächsten Generationen.

50 Jahre Europäisches Denkmalschutzjahr 1975
Rückblickend markiert das Europäische Denkmalschutzjahr eine Zäsur im unbekümmerten Wachstum der Nachkriegsmoderne. In jenen Jahren wurde vielen Bürgerinnen und Bürgern in Europa klar, dass die Ziele der Moderne – ein leichteres und wohlhabenderes Leben zu ermöglichen – die Natur und auch das kulturelle Erbe empfindlich dezimierten und schädigten.
Auch die auf europäische Ebene für Denkmalschutz verantwortlichen Politiker erkannten, dass sich Europa nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges und den neuen Gefährdungen des baulichen Erbes durch „einseitig ökonomisch ausgerichtetes Fortschrittsdenken“ keine weiteren Verluste an Kulturdenkmalen mehr leisten konnte.
1972 beschloss das Ministerkomitee des Europarates deshalb die Durchführung des Europäischen Denkmalschutzjahres. Das Jahr war Teil einer mehrjährigen europaweiten Kampagne, die mit einer Startkonferenz im Juli 1973 in Zürich begann und im Jahr 1975 ihren Höhepunkt erreichte.
Aktuelles
Deutscher Preis für Denkmalschutz
Der Deutsche Preis für Denkmalschutz ist die höchste Auszeichnung Deutschlands auf dem Gebiet der Denkmalpflege. Mit den Preisen in drei Kategorien ehrt das Präsidium des DNK jährlich Persönlichkeiten oder Gruppen, die Überdurchschnittliches für das bessere Verständnis und den Erhalt von Denkmalen leisten. Seit 1978 freuen sich Preisträgerinnen und Preisträger ganz unterschiedlicher Provenienz über den Karl-Friedrich-Schinkel-Ring, die Silbernen Halbkugeln und die Medienpreise.
Denkmalschutz in Deutschland
In Deutschland sind die Länder zuständig für Denkmalschutz und Denkmalpflege. Sie haben jeweils eigene Denkmalschutzgesetze. Die Organisation der Ämter ist dabei je nach Landesgröße und Behördenorganisation verschieden. Zumeist übernehmen die Unteren Denkmalschutzbehörden in den Kommunen die Erteilung der denkmalrechtlichen Genehmigungen. Fachlich werden sie von den Landesdenkmalämtern begleitet, denen auch die Inventarisation — also die Untersuchung und Unterschutzstellung der Denkmale — obliegt. Die zuständigen Ministerien übernehmen die Aufsicht als oberste Denkmalschutzbehörden und werden beispielsweise in Dissensfällen eingeschaltet. Diese Mehrgliedrigkeit soll die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips und fachlich fundierte Entscheidungen gewährleisten. Der Bund beteiligt sich am Schutz von Denkmalen in Form von Förderprogrammen, welche durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien vergeben werden.