Kulturerbe in Bewegung
Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz ist auf allen Ebenen der Gesellschaft aktiv, um ein großes Projekt zu fördern: die Bewahrung und Vermittlung des baulichen, künstlerischen, industriellen, gartenhistorischen und archäologischen Kulturerbes für die nächsten Generationen.
50 Jahre DNK
1973 beschloss der Europäische Rat im Jahr 1975 das Europäische Denkmalschutzjahr auszurichten. Zur Vorbereitung und Durchführung des Themenjahres unter dem Motto „Eine Zukunft für unsere Vergangenheit“ wurde in Deutschland das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz gegründet. Die Aktionen im Europäischen Denkmalschutzjahr sollten das Bewusstsein für die notwendige Einbeziehung der gewachsenen historischen Substanz in die Stadtentwicklung wecken. Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz erarbeitete Handreichungen, adressierte Appelle, hielt Veranstaltungen ab, startete Gesetzesinitiativen und baute Netzwerke auf. An Modellstädten wurden Untersuchungen durchgeführt und konkrete Maßnahmen erprobt.
Aktuelles
Deutscher Preis für Denkmalschutz
Der Deutsche Preis für Denkmalschutz ist die höchste Auszeichnung Deutschlands auf dem Gebiet der Denkmalpflege. Mit den Preisen in drei Kategorien ehrt das Präsidium des DNK jährlich Persönlichkeiten oder Gruppen, die Überdurchschnittliches für das bessere Verständnis und den Erhalt von Denkmalen leisten. Seit 1978 freuen sich Preisträgerinnen und Preisträger ganz unterschiedlicher Provenienz über den Karl-Friedrich-Schinkel-Ring, die Silbernen Halbkugeln und die Medienpreise.
Denkmalschutz in Deutschland
In Deutschland sind die Länder zuständig für Denkmalschutz und Denkmalpflege. Sie haben jeweils eigene Denkmalschutzgesetze. Die Organisation der Ämter ist dabei je nach Landesgröße und Behördenorganisation verschieden. Zumeist übernehmen die Unteren Denkmalschutzbehörden in den Kommunen die Erteilung der denkmalrechtlichen Genehmigungen. Fachlich werden sie von den Landesdenkmalämtern begleitet, denen auch die Inventarisation — also die Untersuchung und Unterschutzstellung der Denkmale — obliegt. Die zuständigen Ministerien übernehmen die Aufsicht als oberste Denkmalschutzbehörden und werden beispielsweise in Dissensfällen eingeschaltet. Diese Mehrgliedrigkeit soll die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips und fachlich fundierte Entscheidungen gewährleisten. Der Bund beteiligt sich am Schutz von Denkmalen in Form von Förderprogrammen, welche durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien vergeben werden.