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Kulturerbe in Bewegung

Das Deut­sche Natio­nal­ko­mitee für Denk­mal­schutz ist auf allen Ebenen der Gesell­schaft aktiv, um ein großes Projekt zu fördern: die Bewah­rung und Vermitt­lung des bauli­chen, künst­le­ri­schen, indus­tri­ellen, garten­his­to­ri­schen und archäo­lo­gi­schen Kultur­erbes für die nächsten Generationen.

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50 Jahre DNK

1973 beschloss der Euro­päi­sche Rat im Jahr 1975 das Euro­päi­sche Denk­mal­schutz­jahr auszu­richten. Zur Vorbe­rei­tung und Durch­füh­rung des Themen­jahres unter dem Motto „Eine Zukunft für unsere Vergan­gen­heit“ wurde in Deutsch­land das Deut­sche Natio­nal­ko­mitee für Denk­mal­schutz gegründet. Die Aktionen im Euro­päi­schen Denk­mal­schutz­jahr sollten das Bewusst­sein für die notwen­dige Einbe­zie­hung der gewach­senen histo­ri­schen Substanz in die Stadt­ent­wick­lung wecken. Das Deut­sche Natio­nal­ko­mitee für Denk­mal­schutz erar­bei­tete Hand­rei­chungen, adres­sierte Appelle, hielt Veran­stal­tungen ab, star­tete Geset­zes­in­itia­tiven und baute Netz­werke auf. An Modell­städten wurden Unter­su­chungen durch­ge­führt und konkrete Maßnahmen erprobt.

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Deutscher Preis für Denkmalschutz

Der Deut­sche Preis für Denk­mal­schutz ist die höchste Auszeich­nung Deutsch­lands auf dem Gebiet der Denk­mal­pflege. Mit den Preisen in drei Kate­go­rien ehrt das Präsi­dium des DNK jähr­lich Persön­lich­keiten oder Gruppen, die Über­durch­schnitt­li­ches für das bessere Verständnis und den Erhalt von Denk­malen leisten. Seit 1978 freuen sich Preis­trä­ge­rinnen und Preis­träger ganz unter­schied­li­cher Prove­nienz über den Karl-Fried­rich-Schinkel-Ring, die Silbernen Halb­ku­geln und die Medienpreise.

Denkmalschutz in Deutschland

In Deutsch­land sind die Länder zuständig für Denk­mal­schutz und Denk­mal­pflege. Sie haben jeweils eigene Denk­mal­schutz­ge­setze. Die Orga­ni­sa­tion der Ämter ist dabei je nach Landes­größe und Behör­den­or­ga­ni­sa­tion verschieden. Zumeist über­nehmen die Unteren Denk­mal­schutz­be­hörden in den Kommunen die Ertei­lung der denk­mal­recht­li­chen Geneh­mi­gungen. Fach­lich werden sie von den Landes­denk­mal­äm­tern begleitet, denen auch die Inven­ta­ri­sa­tion — also die Unter­su­chung und Unter­schutz­stel­lung der Denk­male — obliegt. Die zustän­digen Minis­te­rien über­nehmen die Aufsicht als oberste Denk­mal­schutz­be­hörden und werden beispiels­weise in Dissens­fällen einge­schaltet. Diese Mehr­glied­rig­keit soll die Einhal­tung des Vier-Augen-Prin­zips und fach­lich fundierte Entschei­dungen gewähr­leisten. Der Bund betei­ligt sich am Schutz von Denk­malen in Form von Förder­pro­grammen, welche durch die Beauf­tragte der Bundes­re­gie­rung für Kultur und Medien vergeben werden.