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Ausschreibung Soforthilfeprogramm
Veröffentlichung: 02.08.2022, letzte Bearbeitung: 02.08.2022
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Ab sofort sind Bewerbungen für das Soforthilfeprogramm “Kirchturmdenken 2.0 – Sakralbauten in ländlichen Räumen: Ankerpunkte lokaler Entwicklung und Knotenpunkte überregionaler Vernetzung” möglich. Die Mittel müssen in 2022 ausgegeben werden. Gefördert werden die mediale Aufbereitung und Vermittlung der Bau- und Ausstattungsgeschichte von Sakralräumen sowie die Durchführung von Veranstaltungen, die der Denkmalvermittlung dienen. Förderfähig sind dabei konsumtive Mittel, wie projektbezogene Personalausgaben, Sachmittel und Reisekosten. Die Mittel können von juristischen Personen in ländlichen Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis 20.000 Personen beantragt werden. Die Mindestfördersumme beträgt 3.000 Euro, die Höchstsumme 25.000 Euro; eine Eigenbeteiligung von 25% muss nachgewiesen werden.