Skip to content

Aktuelles

Barrierefreiheit und Denkmalrecht

Information Sign For The Impaired - Disabled, Blind, Dumb/Mute Deaf etc

Veröffentlichung: 15.01.2018, letzte Bearbeitung: 15.07.2021

Lesezeit: 31 Minuten

Sollen Bau- und Boden­denk­mäler barrie­re­frei oder –arm herge­richtet werden, scheinen Konflikte zwischen Denk­mal­schutz und den Belangen von Menschen mit Behin­de­rungen vorpro­gram­miert. Auch der demo­gra­phi­sche Wandel führt dazu, dass die Ansprüche an eine barrie­re­arme Erschlie­ßung von Denk­mä­lern, kultu­rellen Einrich­tungen und ganzen „histo­ri­schen“ Innen­städten steigen, zumal die Alters­gruppe der über 60-jährigen erfah­rungs­gemäß zu den beson­ders starken Nutzern kultu­reller Ange­bote zählt. 

Der Koali­ti­ons­ver­trag von CDU, CSU und SPD zur 18. Legis­la­tur­pe­riode des Deut­schen Bundes­tags hebt die ange­strebte Barrie­re­frei­heit kultu­reller Einrich­tungen und von Baudenk­mä­lern hervor. Auch in den Ländern finden sich vergleich­bare poli­ti­sche Ziel­set­zungen: Nach der Regie­rungs­er­klä­rung des baye­ri­schen Minis­ter­prä­si­denten vom 12. November 2013 soll Bayern bis 2023 im gesamten öffent­li­chen Raum barrie­re­frei werden. 

Die daraus folgenden Anfor­de­rungen sind viel­fältig: Die Bedürf­nisse von Menschen mit Mobi­li­täts­ein­schrän­kungen erfor­dern häufig Rampen- oder Aufzugs­bau­werke; Menschen mit Seh- oder Hörein­schrän­kungen benö­tigen ange­passte Leit- und Infor­ma­ti­ons­sys­teme. Dies kann im Einzel­fall zu tiefen Eingriffen in die Denk­mal­sub­stanz führen. Befindet sich die Denk­mal­pflege in einem Dilemma?