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Archiv Im Fokus: Zukunft Sakralbauten

Zukunft der Kirchengebäude in Deutschland

DNK_St-Albert_Elburn_2018_(c)DNK: SH 2018

Veröffentlichung: 18.02.2021, letzte Bearbeitung: 26.02.2021

Lesezeit: 2 Minuten

In länd­li­chen Regionen kommt oftmals auf 180 Kirchen­mit­glieder ein Kirchen­ge­bäude. In Groß­städten hingegen stehen Kirchen des 19. Jahr­hun­derts und der Nach­kriegs­zeit dicht beiein­ander. Während in England oder den Nieder­landen schon in den 1960er/70er Jahren Kirchen umge­widmet und abge­rissen wurden, disku­tierte man in Deutsch­land noch kontro­vers erste Teilum­nut­zungen von Berliner Groß­kir­chen. Seither werden in immer dich­terem Takt Kirchen­ge­bäude, Pfarr­häuser, Gemein­de­häuser sowie Klöster und ihre jewei­ligen Frei­an­lagen entwidmet, verkauft, umge­baut oder abge­rissen. Viele von ihnen sind Kultur­denk­male. Der Verlust der ange­stammten Funk­tionen dieser Bauten ist eine Heraus­for­de­rung für die Orts- und Stadt­ent­wick­lung, die örtliche (Bau)Kultur und Denk­mal­pflege sowie für die heimat­liche Erin­ne­rungs­kultur. Enttäu­schung, Frus­tra­tion, Konflikte der betrof­fenen Gemein­de­mit­glieder und Bürger gehen mit diesen Prozessen einher. Und mit den Gebäuden, Ausstat­tungen und Frei­flä­chen sind nicht selten wich­tige, wenn nicht die wich­tigsten Kultur­denk­male des Ortes oder Stadt­teils in ihrer denk­mal­pfle­ge­ri­schen Inte­grität und Authen­ti­zität gefährdet.

Die Corona-Pandemie wird den unauf­halt­samen Prozess beschleu­nigen. Prognosen besagen, dass in den nächsten Jahren 30–40 % der kirch­li­chen Immo­bi­lien aufge­geben werden müssen, damit die litur­gi­sche und diako­ni­sche Hand­lungs­fä­hig­keit kirch­li­cher Körper­schaften weiter gewähr­leistet werden kann.

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Doch die letzten Jahrzehnte und der Blick in Nachbarländer zeigen: Der attraktive Standort der Kirchen an zentralen Stellen in Dörfern und Städten birgt Chancen für die Kommunen und ihre Bürger. Im Idealfall finden Kirchengemeinden Mit- oder Nachnutzer, bekommen andere oder neue Gemeinschaften Raum. Die bei Kulturdenkmalen notwendige Festlegung der Denkmalwerte durch die zuständigen Denkmalbehörden können Umnutzungsprozesse qualifizieren, da nicht nur ästhetische, sondern auch Erinnerungswerte bewahrt werden. Für die Anerkennung dieser Werte in der Nutzergemeinschaft bedarf es allerdings eines Beteiligungsprozesses und der Aufklärung.

Das DNK als Netzwerk zahlreicher Körperschaften, Multiplikatoren und Experten möchte im Rahmen seiner Möglichkeiten Raum für Debatten zu diesem gesamtgesellschaftlichen Themenfeld geben, zu konkreten Lösungen beitragen und Vermittlungsarbeit leisten.

Dr. Ulrike Wendland, Geschäftsführerin der Geschäftsstelle des DNK