Meilensteine
Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz setzt sich seit seiner Gründung im Jahr 1973 für den Erhalt der deutschen Denkmallandschaft ein. In Kooperation mit verschiedenen Institutionen wurden wichtige Grundsatzpapiere für die Denkmalpflege erarbeitet. Diese Appelle bilden, zusammen mit den weltweit anerkannten und bis heute gültigen Chartas, Meilensteine der Denkmalpflege.

Finanzbehörde Hamburg

Münster Freiburg

Hallenbad Heslach

Bauhaus Dessau

Schloss Haßmersheim-Hochhausen

Holsten Tor

Meckenbeuren-Kehlen (St. Verena)

Steinerne Brücke in Regensburg
Denkmalwissen ist Zukunftswissen
Denkmale sind Wissensquellen und Ankerpunkte individueller und gemeinschaftlicher Identität. Sie helfen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, sich sowohl im regionalen als auch im internationalen Kontext zu verorten und Brücken in die Zukunft zu schlagen. Damit Denkmalvermittlung alle Menschen, unabhängig von Geschlecht, Alter und Nationalität erreichen kann, braucht es innovative Konzepte und entsprechende finanzielle und personelle Ressourcen. Die Arbeitsgemeinschaft Denkmalvermittlung im DNK appelliert daher zur Stärkung der Denkmalvermittlung auf allen Ebenen.
Download (PDF)Europäisches Kulturerbejahr unter dem Motto „Sharing Heritage“
2018 richtete das DNK innerhalb Deutschland des Europäische Kulturerbejahr aus. Mit zahlreichen Projekten zum materiellen und immateriellen Kulturerbe wird europaweit auf die Bedeutung des kulturellen Erbes hingewiesen.
Download (PDF)Deklaration von Davos
2018 verabschiedeten die Europäischen Kulturminister die Deklaration von Davos. Unter der Überschrift „Eine hohe Baukultur für Europa“ billigten sie der gebauten Umwelt eine Schlüsselrolle in der Gesellschaft zu. Sie forderten einen integrierten Ansatz für ihre Gestaltung. Das Kulturerbe ist dabei ein zentrales Element, da die Nutzung, Pflege und der Schutz des Kulturerbes für die zukünftige Entwicklung einer gebauten Umwelt von hoher Qualität bedeutend ist.
Download (PDF)Appell des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz an den Bund und die Länder: Mittel aus den Investitionsprogrammen auch für Denkmale bereitzustellen
Das DNK fordert die Fortführung bewährter Förderprogramme und die Zuweisung von Geldern im Rahmen des Investitionsprogrammes für die Baukultur.
Download (PDF)Resolution zum UNESCO-Welterbe in Deutschland
Die Deutsche UNESCO-Kommission fordert insbesondere alle in Deutschland politisch und fachlich zuständigen Institutionen auf: Deutschlands Verantwortung als Vertragsstaat der Welterbekonvention zu stärken, das Management und die Koordination des Welterbeprogramms in Deutschland weiter zu entwickeln, die Welterbestätten zu Orten der interkulturellen Begegnung und zu Vermittlern der Ideale der UNESCO zu machen, die nachhaltige Nutzung des kulturtouristischen Potenzials der Welterbestätten weiter zu verbessern und die Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie das bürgerschaftliche Engagement für die Welterbestätten zu intensivieren.
Download (PDF)Erklärung von Xi’an zur Erhaltung des Umfelds von Baudenkmälern, historischen Stätten und Denkmalbereichen
Das Umfeld von Denkmälern, Stätten und Denkmalbereichen ist als die unmittelbare oder weitere Umgebung zu definieren, die zu deren Bedeutung und besonderem Charakter beiträgt. Der ständige Wandel erfordert ein dauerhaftes Monitoring historischer Stätten und die Steuerung des Wandlungsprozesses sowie den Schutz historischer Stätten durch geeignete Instrumente der Gesetzgebung und Planung sowie politische Strategien und Praktiken.
Download (PDF)Charta von Krakau – Prinzipien zur Konservierung und Restaurierung des historischen Bauerbes
Die Charta widmet sich den Einzelteilen des baulichen und archäologischen Erbes als Werteträger und fordert die grundlegende Erstellung von Konservierungsplänen. Diese müssen die Einheitlichkeit von Objekt und Ausstattung bzw. Objekt und Umfeld berücksichtigen. Restaurierungen müssen Strategien für eine nachhaltige Konservierung beinhalten. Die Ausbildung und Bildung im Bereich der Denkmalpflege stellt eine wesentliche Forderung dieses Papiers dar.
Download (PDF)Verantwortungsbewusst handeln, das kulturelle Erbe schützen und erhalten — Empfehlung zur Lage des Denkmalschutzes in Deutschland
Das DNK fordert in diesem Appell die Sicherstellung der organisatorischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zum Erhalt von Baudenkmalen sowie die Beibehaltung zweckgebundener Fördermittel und Förderprogramme von Staat und Kommunen für die Instandsetzung von Baudenkmalen und Ensembles.
Download (PDF)Zur Beibehaltung von Steuererleichterungen für die Instandsetzung und Instandhaltung von Denkmälern
Der Anreiz zur Erhaltung und Revitalisierung alter Gebäude, der namentlich durch die Regelungen des Einkommensteuergesetzes geschaffen wurde, ist eine unerlässliche Voraussetzung für die Denkmalerhaltung. Daher fordert des DNK in diesem Appell die Beibehaltung der Steuererleichterungen für Denkmaleigentümer.
Download (PDF)Nara-Dokument über Authentizität
Die Unterzeichner dieses Dokumentes bekräftigen die Bedeutung der Echtheit eines Dokumentes oder Objektes für die Bemessung seines Wertes. Die Glaubwürdigkeit der sie betreffenden Informationsquellen sind innerhalb des jeweiligen kulturellen Kontextes zu betrachten. Um eine weltweite Verlässlichkeit zu gewährleisten, sind analytische Verfahren und Instrumente zu entwickeln, die allen zur Verfügung stehen sollen. Um das Bewusstsein für die Bedeutung innerhalb der jeweiligen Kultur zu schärfen muss der Dialog der Regionen und Kulturen der Welt fortgeführt und intensiviert werden.
Download (PDF)Konvention von Malta – Europäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes
Die Konvention von Malta stellt die revidierte Fassung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Kulturguts, welche 1969 in London verabschiedet wurde, dar. Sie vervollständigt das Übereinkommen hinsichtlich der Begriffsbestimmung, der Verpflichtung zur Einführung eines Rechtssystems zum Schutz des archäologischen Erbes und der Zusammenarbeit der Staaten.
Download (PDF)Einsatz für das historische Erbe – Aufruf zur Förderung des Denkmalschutzes in den fünf neuen Bundesländern auf dem Gebiet der ehemaligen DDR
Mit diesem Appell wendete sich das DNK im Prozess der deutschen Wiedervereinigung an die Politik mit dem Anliegen, finanzielle, personelle und organisatorische Anlaufprobleme bei der Umstrukturierung ehemaliger DDR-Verwaltungseinheiten zu erkennen und durch Partnerschaften und Spenden den Erhalt des bedrohten kulturellen Erbes in der ehemaligen DDR unbürokratisch zu sichern.
Download (PDF)Charta von Lausanne – Charta für den Schutz und die Pflege des archäologischen Erbes
Die Charta von Lausanne fordert, dass alle Maßnahmen zum Schutz des archäologischen Erbes integraler Bestandteil der Planungen zur Erschließung und Nutzung des Bodens werden. Voraussetzung für den Schutz ist die Bestandserfassung und die Schaffung von Gesetzen, die das archäologische Erbe als Erbe der ganzen Menschheit anerkennen.
Download (PDF)Charta von Washington – Charta für die Denkmalpflege in historischen Städten
Die Charta von Washington fordert die Integration des Schutzes historischer Städte in die kohärente Politik der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung. Im Mittelpunkt steht neben dem Schutz einzelner Denkmale die historische Beziehung innerhalb der Städte und ihr Funktionszusammenhang. Die Entwicklung der historischen Stadt soll multidisziplinär und unter Berücksichtigung spezifischer Probleme erfolgen.
Download (PDF)Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes in Europa
Das Übereinkommen regelt die Definition des „architektonischen Erbes“. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, Bestandsverzeichnisse zu führen und gesetzliche Maßnahmen zum Schutz des architektonischen Erbes zu treffen.
Download (PDF)Würzburger Erklärung – Wiederbelebung der Handwerksberufe in der Denkmalpflege
Auf dem 2. Kongress “Handwerk in der Denkmalpflege” bekräftigten Verantwortliche aus Politik, Verwaltung, Handwerk und Denkmalpflege, dass sie handwerkliche Berufe, die zur Instandsetzung und Revitalisierung des historischen Erbes notwendig sind, fördern möchten. Sie sprachen sich für die Unterstützung von Handwerkszentren aus. Zudem wiesen sie auf die Notwendigkeit der Verwendung richtiger Baustoffe und den Schutz der Bausubstanz vor negativen Umwelteinflüssen hin.
Download (PDF)Bauen in der alten Stadt – Internationale Tagung zum Europäischen Jahr der Stadterneuerung – Schlusserklärung
Die Erklärung bekräftigt, dass sich die Bewahrung des baulichen Erbes und die Erneuerung der Städte einander nicht ausschließen. Das bauliche Erbe unterliegt jedoch durch die Entwicklung der modernen Stadt einem hohen Veränderungsdruck. Die Unterzeichner fordern, dass durch die Politik Instrumente geschaffen werden, die diese Entwicklung steuern und damit die Erhaltung der Identität eines Ortes gewährleisten. Dies kann z.B. durch die Entwicklung geeigneter Methoden zur Erfassung, Analyse und Bewertung lokaler visueller Umweltqualitäten als Grundlage für die Formulierung von Gestaltungskriterien geschehen.
Download (PDF)Charta von Florenz – Charta der historischen Gärten
1981 beschloss das in Florenz versammelte Internationale Komitee für Historische Gärten ICOMOS-IFLA die Inhalte der Charta von Venedig auf die Gartendenkmalpflege zu übertragen und um spezifische Fragestellungen zu ergänzen. Hierbei steht insbesondere die Vergänglichkeit des Materials, der Pflanzen, im Mittelpunkt, die durch geeignete Ersatzpflanzungen ausgetauscht werden können. Unter welchen Bedingungen dies geschieht regelt die Charta von Florenz.
Download (PDF)Entschließung zur Förderung der Baupflege durch die Kreis- und Stadtbauämter
Das DNK bittet in diesem Appell die kommunalen Spitzenverbände die Denkmalpflege auf kommunaler Ebene zu installieren und durch Fachpersonal auszustatten, um die Landesdenkmalämter bei der Durchsetzung des Denkmalschutzes zu unterstützen.
Download (PDF)Erklärung von Landshut
Auf dem 3. Europäisches Symposium historischer Städte wurde erklärt, dass die notwendigen Behörden, Dienststellen oder Strukturen für den Denkmalschutz erstmals eingerichtet oder verstärkt werden müssten. Die Inventarisation von Denkmalen auf dem Land müsse vorangetrieben und dabei auch die Unterstützung der Eigentümer für die Erhaltungsmaßnahmen gewährleistet werden. Für die Durchführung der Erhaltungsmaßnahmen müssen die traditionellen Handwerkstechniken bewahrt und weitergeben werden.
Download (PDF)Europäisches Denkmalschutzjahr unter dem Motto: “Eine Zukunft für unsere Vergangenheit”
Das DNK richtet auf Wunsch des Europarates das Denkmalschutzjahr innerhalb Deutschlands aus. Das DNK ist das Letzte, bis heute bestehende der damals europaweit gegründeten Nationalkomitees.
mehr erfahrenDeklaration von Amsterdam
Auf dem Europäischer Denkmalschutzkongress währen des Europäischen Denkmalschutzjahres steht die Altstadterneuerung im Mittelpunkt. Für diese fordert die Deklaration sie zum Hauptziel in Städtebau und Raumplanung zu machen. Hierfür sind die Behörden und die Bevölkerung zu beteiligen und Methoden, Techniken und Kompetenzen für Denkmalpflege und bauliche Sanierung zu fördern. Es sollen (die oder alle) gesetzlichen und administrativen Maßnahmen angepasst und die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Download (PDF)Europäische Denkmalschutz-Charta
Das Ergebnis des Europäischen Denkmalschutzjahres war die Europäische Denkmalschutzcharta, die folgende Hauptpunkte beinhaltet: zum architektonischen Erbe gehören nicht nur Einzeldenkmale, sondern auch Ensembles und die Umgebung von Denkmalen. Der Erhalt des architektonischen Erbes ist wichtig für den historischen Bezug des Individuums und besitzt als solches geistiges, kulturelles, wirtschaftliches und soziales Kapital von unersetzlichem Wert. Das bauliche Erbe ist in Gefahr, daher muss es erhaltend erneuert werden, hierfür müssen die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das architektonische Erbe ist gemeinsamer europäischer Besitz und alle müssen zu seinem Erhalt beitragen.
Download (PDF)Gründung des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz als nationales Gremium zur Umsetzung des Europäischen Kulturerbejahres
Schlussresolution von Zürich zum europäischen Denkmalschutzjahr
Beschluss des Europarates, 1975 zum „Jahr des Europäischen Denkmalschutzes“ (Europ. Architectural Heritage Year, kurz: EAHY) zu erklären. Unter dem Titel „eine Zukunft für unsere Vergangenheit sollte europaweit Interesse und Stolz für das gemeinsame überlieferte Architekturgut geweckt, auf die ernsten Gefahren, die diesem Erbe drohen aufmerksam gemacht und sichergestellt werden, dass Maßnahmen zu seiner Erhaltung ergriffen werden.
Download (PDF)Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt
Auf der Generalkonferenz der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur erkannten die Teilnehmerstaaten an, dass sie in ihrem Hoheitsgebiet geeignete Institutionen zum Schutz und zur Pflege von Denkmalen einrichten müssen, da die Denkmale nicht mehr nur durch den herkömmlichen Verfall, sondern auch durch den modernen Lebenswandel bedroht wären. Sie verpflichteten sich zur internationalen Zusammenarbeit und gründeten das „Komitee für das Erbe der Welt“, welches mit dem “Fonds für das Erbe der Welt” ausgestattet wurde.
Download (PDF)Erklärung von Split
Auf dem Europäisches Symposium der historischen Städte bekräftigen die Teilnehmer, dass die Erhaltung historischer Städte eine kommunale Aufgabe ist, die bereits in der Stadtentwicklungsplanung berücksichtigt werden muss. So sollte langfristig der Abbruch historischer Einzeldenkmale, Denkmalbereiche und auch nicht denkmalgeschützter historischer Viertel vermieden werden. Die Erklärung beinhaltet bereits die Schaffung von Maßgaben für Freiflächen und Werbeanlagen sowie die Partizipation ortsansässiger Interessenverbände. Zudem fordern die historischen Städte finanzielle Hilfen, eine entsprechend qualifizierte Ausbildung und die Bildungsarbeit zur Akzeptanz der historischen Anlagen und Stätten.
Download (PDF)Gründung des Committee on Monuments and Sites als zuständiger Ausschuss innerhalb des Europäischen Rates für das European Cultural Heritage Year (Europäisches Kulturerbejahr) 1975
Mit der Gründung des Ausschusses für das Europäische Kulturerbejahr erkannte der Europäische Rat die Bedeutung des kulturellen Erbes für die Menschheit in Europa an und legte den Grundstein für die staatliche Institutionalisierung und Förderung der Denkmalpflege.
Download (PDF)Europäisches Übereinkommen zum Schutz archäologischen Kulturgutes
Das Übereinkommen des Europarates sollte den Schutz archäologischer Stätten durch die Einrichtung entsprechender staatlicher Stellen zur Überwachung der Verdachts- und Fundstellen stärken. Die Unterzeichnerstaaten verpflichteten sich, unzulässige Ausgrabungen zu verbieten und zu verhindern. Die Erfassung, Erforschung und Veröffentlichung archäologischer Befunde und der Austausch zwischen den Staaten soll staatlich gefördert werden.
Download (PDF)Charta von Venedig – zur Konservierung und Restaurierung historischer Denkmäler und Ensembles
Auf dem zweiten Internationalen Kongress der Architekten und Denkmalpfleger wurden die Grundlagen der heutigen Denkmalpflegepraxis definiert. So sollen Denkmale von herausragender Bedeutung ebenso, wie Denkmale des Alltäglichen geschützt werden. Der Begriff der Authentizität spielt eine wesentliche Rolle und soll sicherstellen, dass Denkmale gepflegt, ihr überlieferter historischer Bestand in all seinen Zeitschichten respektiert und ihre Substanz erhalten wird. Sollten Ergänzungen nötig sein, so müssen diese klar ablesbar sein. Die Charta von Venedig beinhaltet bereits die Bedeutung von Denkmalen für die allgemeine Öffentlichkeit und die Aufgaben der Dokumentation und Publikation.
Download (PDF)Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
Die Unterzeichnerstaaten der Haager Konvention verpflichteten sich, die beweglichen und unbeweglichen Kulturgüter der beteiligten Staaten in kriegerischen Auseinandersetzungen zu sichern und zu respektieren, d.h. sie vor Zerstörung, Diebstahl und Plünderungen zu schützen. Bereits in Friedenszeiten sollen Maßnahmen ergriffen werden, die Kulturdenkmale zu dokumentieren und den Schutz in Katastrophenfällen vorzubereiten.
Download (PDF)Die Charta von Athen – zur Restaurierung historischer Denkmäler
Auf dem ersten Internationalen Kongress der Architekten und Denkmalpfleger wurde in der auch als „Carta del Restauro“ bekannten Charta von Athen beschlossen, dass für die Restaurierung von Kulturdenkmalen Fachleute heranzuziehen sind und moderne Verfahren und Materialien verwendet werden dürfen. Dieses Anliegen soll durch nationale Gesetze institutionalisiert werden. Es ist auch die Umgebung von Denkmalen zu berücksichtigten.
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